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GILDEMEISTER beschließt Rückkauf eigener Aktien


26.08.2011
Ad hoc

Bielefeld (aktiencheck.de AG) - Der Vorstand der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft (ISIN DE0005878003 / WKN 587800) hat beschlossen, gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG von der durch die Hauptversammlung vom 14. Mai 2010 erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen.

Insgesamt sollen bis zu bis zu 3.068.581 Aktien (entsprechend ca. 5,1% des Grundkapitals der Gesellschaft) zurück gekauft werden. Die erworbenen Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung genannten Zwecken verwendet werden; insbesondere ist hierbei die Verwendung als Akquisitionswährung angedacht.

Die Aktien werden ausschließlich über den XETRA-Handel der Deutschen Börse AG (Frankfurter Wertpapierbörse) zurückgekauft. Der Rückkauf erfolgt in Übereinstimmung mit Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.

Der von der Gesellschaft zu zahlende Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 5% über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf erfolgt unter der Führung eines Kreditinstitutes, das selbständig seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.


Der Rückkauf wird ab dem 26. August 2011 beginnen; er wird spätestens am 31. Dezember 2011 enden. Der Vorstand der Gesellschaft kann den Rückkauf jederzeit vorzeitig beenden.

GILDEMEISTER Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Zukunftsbezogene Aussagen:

Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb der Möglichkeiten von GILDEMEISTER bezüglich einer Kontrolle oder präzisen Einschätzung liegen, wie beispielsweise das zukünftige Marktumfeld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Für GILDEMEISTER ergeben sich solche Unsicherheiten insbesondere aufgrund folgender Faktoren: Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen und geschäftlichen Lage (einschließlich Margenentwicklungen in den wichtigsten Geschäftsbereichen sowie Folgen einer Rezession); der Gefahr, dass es bei Kunden zu Verzögerungen oder Stornierungen bei Aufträgen oder Insolvenzen kommt oder dass die Preise durch das anhaltend ungünstige Marktumfeld weiter gedrückt werden, als wir derzeit erwarten; Entwicklung der Finanzmärkte, einschließlich Schwankungen bei Zinsätzen und Währungskursen, der Rohstoffpreise, der Fremd- und Eigenkapitalmargen sowie der Finanzanlagen im Allgemeinen; zunehmender Volatilität und weiteren Verfalls der Kapitalmärkte; Verschlechterung der Rahmenbedingungen für das Kreditgeschäft und insbesondere der zunehmenden Unsicherheiten, die aus der Hypotheken-, Finanzmarkt- und Liquiditätskrise entstehen sowie des zukünftigen, wirtschaftlichen Erfolgs der Kerngeschäftsfelder, in denen wir tätig sind; Herausforderungen der Integration wichtiger Akquisitionen und der Implementierung von Joint Ventures und Realisierung der erwarteten Synergieeffekte und anderer wesentlicher Portfoliomaßnahmen; Einführung konkurrierender Produkte oder Technologien durch andere Unternehmen; fehlender Akzeptanz neuer Produkte und Dienstleistungen in Kundenzielgruppen des GILDEMEISTER-Konzerns; Änderungen in der Geschäftsstrategie; des Ausgangs von offenen Ermittlungen und anhängigen Rechtsstreitigkeiten sowie sonstiger Maßnahmen staatlicher Stellen.

Sollten einer dieser oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, sich als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen, Erfolgen oder Leistungen abweichen. Es ist von GILDEMEISTER weder beabsichtigt, noch übernimmt GILDEMEISTER eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Ende des Berichtszeitraumes anzupassen. Zukunftsbezogene Aussagen sind nicht als Garant oder Zusicherungen der darin genannten zukünftigen Entwicklungen oder Ereignisse zu verstehen. (Ad hoc vom 25.08.2011) (26.08.2011/ac/n/d)




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